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Datum:
30.03.2002
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Zeitung:
Junge Welt
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Titel:
Mousli vorerst am Ende
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Mousli vorerst am Ende
Berliner RZ- Prozeß: Kronzeuge verläßt
den Zeugenstand
Der letzte Verhandlungstag vor der Osterpause
war zugleich der vorerst letzte Tag des Kronzeugen im Berliner RZ-Prozeß
gegen die Revolutionären Zellen (RZ). Unter dem Protest der
Verteidigung entließ der 1. Strafsenat des Kammergerichts
Berlin Tarek Mousli am Donnerstag aus dem Zeugenstand, obwohl in
den 25 Prozeßtagen mit seiner Beteiligung an vielen Stellen
massive Widersprüche und Ungereimtheiten in den Anschuldigungen
des Kronzeugen zutage getreten waren. So auch am Donnerstag: Wollte
Mousli bei polizeilichen Vernehmungen den Ort des angeblichen Sprengstoffdepots
im Berliner Mehringhof noch selbst gesehen habe, bestritt er dies
in der Hauptverhandlung und will alles nur erzählt bekommen
haben, oder er verschanzte sich hinter Gedächtnislücken.
Dennoch scheint die Bundesanwaltschaft trotz des weitgehend demontierten
Kronzeugen an dem Anklagekonstrukt einer terroristischen Vereinigung
festhalten zu wollen. Am 65. Prozeßtag gab sie die veritable
Drohung zu Protokoll, daß nach ihrer Ansicht in der Hauptverhandlung
Erkenntnisse bekannt geworden seien, die eine Ausweitung der Anklage
gegen Sabine E. und Matthias B. nach Paragraph 129b Abs. 2 (Rädelsführerschaft)
in Frage kommen ließen. Beide seien "intellektuelle Triebfedern",
die sich durch "Führungswirken" ausgezeichnet hätten.
Maßgeblich für eine Anklage der "Rädelsfüherschaft"
sei "das objektive Heraustreten solcher Kräfte". Bliebe nur
noch zu klären, wo die BAW dieses "objektive Heraustreten"
in der Hauptverhandlung erkannt haben will.
Beat Makila
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